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Beweissicherungsgutachten

Beweissicherungsgutachten [Bau] erstatten wir seit über einem Jahrzehnt sowie gutachterliche Stellungnahmen zum Zwecke der Beweissicherung, zur Erfassung vom Bautenstand und zu weiteren Problemstellungen. Im Nachfolgenden sollen dazu beispielhaft einige Fälle vorgestellt werden.

  • Beweissicherungsgutachten wurden durch uns erstattet (z.B. im Auftrag von Brückenbauunternehmen) zur Feststellung von vorhandenen Rissen und Schäden am Gebäude, Putz oder Mauerwerk von Häusern, die in der Nähe der geplanten Bauarbeiten standen. Mit diesen Riss-Dokumentationen wurde der Zustand vor und nach den Bauarbeiten dokumentiert.
  • Sturmschäden an Flachdächern zum Zwecke der Beweissicherung wurden (bei partieller Schädigung oder auch totalem Abdecken des Flachdachs) erfasst.
  • Auch der Zustand von Leitplanken an Straßen (u.a. zur Beweissicherung) nach einer Beschädigung durch LKW´s wurde dokumentiert und beurteilt.
  • Diese Dokumentationen von Schäden und Rissen erfolgten an Flachdächern sowohl aus Kunststoffbahnen als auch aus Bitumenbahnen.
  • Er wird ein Wasserschaden begutachtet, d.h. der Zustand nach einem Wasserschaden dokumentiert, teilweise verbunden mit einer Ursachenforschung zu diesem Wasserschaden (z.B. mit Leckageortung an Heizungsrohren und Wasserleitungen).
  • Oder es werden Gutachten zur Beweissicherung erstattet, wenn Gehwege nach der Überfahrung z.B. mit Landmaschinentechnik (z.B. Feldhäcksler) geschädigt wurden.

Gern beantworten wir Ihre Anfragen z.B. unter den Rufnummern 0351-4728849, 0172-7218808, der Email-Adresse: mail@palmegmbh.de oder per Festnetz-Telefon/Fax/Post bzw. wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für unsere Leistungen, die wir in Dresden und Sachsen erbringen.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

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