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Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten [Bau] erstatten wir seit über einem Jahrzehnt sowie
gutachterliche Stellungnahmen zum Zwecke der Beweissicherung, zur Erfassung vom
Bautenstand und zu weiteren Problemstellungen. Im Nachfolgenden sollen dazu beispielhaft
einige Fälle vorgestellt werden.
- Beweissicherungsgutachten wurden durch uns erstattet (z.B. im Auftrag von Brückenbauunternehmen)
zur Feststellung von vorhandenen Rissen und Schäden am Gebäude, Putz oder Mauerwerk
von Häusern, die in der Nähe der geplanten Bauarbeiten standen. Mit diesen Riss-Dokumentationen
wurde der Zustand vor und nach den Bauarbeiten dokumentiert.
- Sturmschäden an Flachdächern zum Zwecke der Beweissicherung wurden (bei partieller
Schädigung oder auch totalem Abdecken des Flachdachs) erfasst.
- Auch der Zustand von Leitplanken an Straßen (u.a. zur Beweissicherung) nach einer
Beschädigung durch LKW´s wurde dokumentiert und beurteilt.
- Diese Dokumentationen von Schäden und Rissen erfolgten an Flachdächern sowohl aus
Kunststoffbahnen als auch aus Bitumenbahnen.
- Er wird ein Wasserschaden begutachtet, d.h. der Zustand nach einem Wasserschaden
dokumentiert, teilweise verbunden mit einer Ursachenforschung zu diesem Wasserschaden
(z.B. mit Leckageortung an Heizungsrohren und Wasserleitungen).
- Oder es werden Gutachten zur Beweissicherung erstattet, wenn Gehwege nach der Überfahrung
z.B. mit Landmaschinentechnik (z.B. Feldhäcksler) geschädigt wurden.
Gern beantworten wir Ihre Anfragen z.B. unter den Rufnummern
0351-4728849, 0172-7218808, der Email-Adresse:
mail@palmegmbh.de oder per Festnetz-Telefon/Fax/Post
bzw. wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für unsere Leistungen, die wir in Dresden
und Sachsen erbringen.
Vielen Dank für Ihr Interesse.

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