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Gutachten zur FeuchtigkeitsmessungEs werden von uns Gutachten (u.a. im gerichtlichen Auftrag) zur Feuchtigkeitsmessung [Feuchtemessung, z.B. Mauerwerksfeuchtigkeit] erstattet, d.h. allgemeiner Art und zu spezifischen meßtechnischen Problemstellungen, wie aufgetretenen bzw. vermuteten Meßfehlern) bei erfolgten Feuchtemessungen, Meßgeräte-Fehlern und Fehlern bei der Vorgehensweise bei der eigentlichen Messung. Die Feuchtemessung an sich (an verschienen Bauwerksteilen, z.B. Flachdach oder Steildach, an Wänden aus Mauerwerk, Putz u.a.) gehört aber auch seit langer Zeit zu unserem Leistungsumfang. Wir verwenden dazu verschiedenste Messtechnik, die jeweils für den Einzelfall gesondert (d.h. abhängig vom Messort, von der Messaufgabe, der geplanten Ergebnisverwendung u.a.) ausgewählt wird. Wir messen ergänzend dazu z.B. die Raumluftfeuchte, Feuchteverläufe (z.B. Feuchtemessung über der Wandhöhe). Die Messergebnisse werden, wie auftraggeberseitig gewünscht, von uns mit ingenieurtechnischen Auswertungsmethoden für eine Ursachenforschung (z.B. bei aufsteigender Mauerwerksfeuchtigkeit) und/oder darauf sich aufbauender Leistungen oder Zielstellungen aufbereitet (Abfassung vom Messbericht, Messprotokoll). Gern beantworten wir Ihre Anfragen, z.B. unter den Rufnummern 0351-4728849, 0172-7218808, per Email: mail@palmegmbh.de oder per Fax/Post und/oder unterbreiten Ihnen gern ein Angebot für unsere (gutachterlichen) Leistungen im Bereich der Feuchtigkeitsmessung. Vielen Dank für Ihr Interesse.
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